Grenzbegehungen

Die Grenzbegehungen haben in Oberdollendorf eine lange Tradition und werden vom Heimatverein seit 1963 alle 5 Jahre veranstaltet.

Die Grenze der Mark Dollendorf war der Bann. Er war gekennzeichnet durch Grenzsteine, die ein besonderes Wappen trugen oder druch Form und Farbe auffielen, durch Gräben, Raine oder Grenzbäume, in deren Rinde Zeichen eingekerbt wurden und die man "Laachbäume" nannte. In regelmäßigen Abständen wurden die Grenzen der Gemarkung überprüft und abgegeangen. Die Zeichen wurden während des Beganges ersetzt oder erneuert. Dadurch wurde nicht nur der Grenzverlauf gesichert und sichbar erhalten, sondern es wurde auch die Kenntnis vom genauen Verlauf der Banngrenze vermittelt und von Generation zu Generation weitergegeben.

Von einigen "Beleit"gängen sind noch Einzelheiten bekannt. Am 16. April 1555 wurden die Grenzen der Mark im Beisein des Abtes zu Heisterbach, Johann von der Leupen, der Schöffendes Gerichtes zu Honnef und der Eigentümer oder Vertreter der sieben Freihöfe zu Oberdollendorf abgegangen. Anlaß war die Eintreibung von Vieh in die Mark Dollendorf durch die Gemeindenachbarn. Die Unruhen des Deißigjährigen Krieges brachten es mit sich, daß die Grenzen "durch das verderbliche Kriegswesenin in etlichen Jahren nicht begangen" worden waren. Dadurchkam dem Begang am 26. Juni 1651 eine größere Bedeutung als einer gewöhnlichen Begehung zu. So nahmen neben dem Bürgermeister, den sieben freien Anerben, den Vertretern des Abtes zu Heisterbach und den Geschworenen sämtliche Einwohner des Kirchspiels Oberdollendorf und sämtliche Gemeindenachbarn von Heisterbacherrott teil.

Aus dem Aufsatz "Flur- und Gewannennamen in der Gemarkung Oberdollendorf" von Ernst Thiebes; Festbuch zum 25 jährigen Jubiläum des Heimatvereins Oberdollendorf